🇨🇭Deine Mehrwertsteuer-Rückerstattung (19 %)
Grüezi mitenand – Für unsere Kundschaft mit Hauptwohnsitz in der Schweiz wird der Einkauf bei uns jetzt noch attraktiver: Lass dir die deutsche Mehrwertsteuer (19 %) ganz unkompliziert erstatten – egal, ob du direkt im Store einkaufst oder deine Online-Bestellung vor Ort abholst (Click & Collect).
Unser Service-Plus: Der Ausfuhrschein ist in beiden Fällen bereits automatisch in deine Rechnung integriert. Du sparst dir lästigen Papierkram und musst keine separaten Formulare ausfüllen!
In 4️⃣ einfachen Schritten zur Rückerstattung:
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🧾 Einkaufen & Rechnung erhalten – Egal ob du direkt vor Ort kaufst oder deine Onlinebestellung bei uns im Store beziehungsweise bei einem deutschen Grenzpaketshop abholst: Bitte gib deine Schweizer Wohnadresse als Rechnungsadresse an. Bei einem Kauf vor Ort erhältst du die Rechnung direkt von uns, bei Onlinebestellungen senden wir sie dir per E-Mail zu.
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🇩🇪 Ausfuhr bestätigen lassen – Bei Bestellungen mit Schweizer Rechnungsadresse bereiten wir die Rechnung mit integriertem Ausfuhrnachweis bereits vor. Zeige die Ware und die Rechnung bei der tatsächlichen Ausreise dem deutschen Zoll vor und lass dir die Ausfuhr bestätigen
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🇨🇭 Ware in der Schweiz anmelden – Melde die Ware bei der Einreise ordnungsgemäß beim Schweizer Zoll an und entrichte die gegebenenfalls anfallenden Einfuhrabgaben.
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💵 🔙 Mehrwertsteuer zurückerhalten – Übermittle uns die vom Zoll abgestempelte Originalrechnung auf einem von zwei Wegen, um deine Rückerstattung zu erhalten:
- Persönlich im Store: Bringe die Rechnung bei deinem nächsten Besuch einfach mit. Wir zahlen dir die Mehrwertsteuer wahlweise in bar aus oder überweisen den Betrag.
- Bequem per Post: Sende uns die Originaldokumente auf dem Postweg zu. Wichtig: Bitte lege deine Bankdaten (IBAN & BIC) bei, damit wir dir den Betrag auf dein Konto überweisen können.
💶🔙 Auszahlung & Bearbeitungszeiten
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Barauszahlung vor Ort: Direkt in unseren Stores. Hinweis: Bei Beträgen über 300 € bitten wir dich um eine kurze vorherige Kontaktaufnahme.
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Banküberweisung: Bequem auf dein Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.
⚠️ Besonderheiten bei Fahrrädern, E-Bikes und Fahrradteilen
Wenn du ein neues Fahrrad oder E-Bike bei uns kaufst und in die Schweiz ausführst, kannst du dir die Mehrwertsteuer in der Regel problemlos erstatten lassen. Bei Zubehör und Einzelteilen gibt es jedoch eine wichtige gesetzliche Regelung der deutschen Finanzbehörden zu beachten.
✅ Komplett-Bikes (Erstattungsfähig)
Ganze Fahrräder und E-Bikes sind voll mehrwertsteuererstattungsfähig. Dafür müssen lediglich die Standardvoraussetzungen erfüllt sein:
- Originalrechnung (mit unserem integrierten Ausfuhrschein)
- Zollstempel vom deutschen Zoll bei der Ausfuhr
- Nachweis über deinen Hauptwohnsitz in der Schweiz
- Mindesteinkaufswert: Eine Rückerstattung ist erst ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 € möglich (gesetzliche Bagatellgrenze).
- Keine Sammelrechnungen: Das Zusammenfassen mehrerer kleiner Rechnungen unter 50,01 € ist zollrechtlich leider nicht zulässig.
💡 Unser Service-Tipp für Neukäufe: Die rechtmäßige Werklieferung!
Du möchtest Zubehör kaufen und die 19 % MwSt. sparen? Wenn du Zubehörteile (wie Licht, Gepäckträger oder spezielle Pedale) direkt zusammen mit deinem neuen Fahrrad kaufst und wir dein Rad vor der ersten Übergabe komplett nach deinen Wünschen aufbauen und montieren, greift rechtlich der Grundsatz der Werklieferung (bzw. der einheitlichen Lieferung). Das bedeutet: Das neue Fahrrad und die montierten Teile verschmelzen zu einem fertigen Gesamtprodukt. Da alles gemeinsam auf einer Rechnung steht, gilt das fertige Rad inklusive Zubehör als einheitliches Beförderungsmittel und kann komplett mehrwertsteuerfrei von dir exportiert werden!
🔧 Praktisch: Vormontage bei Bestellungen
Damit du beim Export maximal Zeit sparst und direkt von der oben genannten steuerfreien „Werklieferung“ profitierst, montieren wir alle zusammen mit dem Bike bestellten Anbauteile (wie Schutzbleche, Ständer, Klingel oder Sattel) vor der Abholung direkt an dein neues Rad. Du musst dich um nichts kümmern!
Solltest du die Teile ausnahmsweise lieber lose mitnehmen wollen, gib uns bitte einfach bei der Bestellung kurz Bescheid (beachte dabei aber bitte, dass lose Teile an der Grenze nicht erstattungsfähig sind).
🚫 Einzelne Fahrradteile & Zubehör (Nicht erstattungsfähig)
Kaufst du lose Ersatzteile oder Zubehör zum Mitnehmen (z. B. einzelne Reifen, Ersatz-Akkus, Gepäckträger oder Sättel), ist eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung laut Gesetz leider nicht möglich. Der Zoll bewertet diese als „Ausrüstungsgegenstände von Beförderungsmitteln“, welche bei privater Ausfuhr von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind.
❌ Wichtig: Keine Ausnahme durch Montage an bestehenden Rädern
Oft werden wir gefragt, ob die Steuer erstattet wird, wenn wir die Teile direkt in unserer Werkstatt an ein bereits vorhandenes Fahrrad montieren. Dies ist rechtlich leider nicht möglich. Die Steuerbehörden haben klar geregelt, dass die reine Montage von Zubehör an einem privaten Rad keine steuerfreie „Werklieferung“ darstellt. Auch in diesem Fall darf die Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr nicht erstattet werden.
👩⚖️ Wichtiger rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, um unseren Kunden eine Orientierung zu bieten. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sowie die diesbezüglichen Anwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Auskünfte sowie für etwaige Entscheidungen der Zollbehörden.
📖 Quellen
🛃 Unser bequemer Verzollungsservice für große Fahrzeuge
Du interessierst dich für einen Elektroroller, ein E-Motocross oder ein E-Motorrad? Da diese zulassungspflichtigen Fahrzeuge in der Schweiz offiziell angemeldet werden müssen, nehmen wir dir die komplette grenzüberschreitende Bürokratie ab!
- 🏍️🛵 Für wen gilt das? Dieser Service gilt ausschließlich für große Fahrzeuge (Elektroroller, E-Motocross und E-Motorräder).
Wichtig: Normale Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes sind von diesem Service und der Gebühr komplett befreit! - 🛂 Was machen wir für dich? Für eine Servicegebühr von 149,00 € übernehmen wir die komplette deutsche Ausfuhranmeldung sowie die offizielle Schweizer Einfuhrverzollung für dich.
- 🇨🇭 Dein Vorteil (Formular 13.20 A): Wir bereiten den Prozess so vor, dass das zwingend vorgeschriebene Stammblatt (Prüfungsbericht Formular 13.20 A) erstellt wird. Dieses Dokument benötigst du zwingend, um dein neues Fahrzeug problemlos und schnell beim Schweizer Straßenverkehrsamt einlösen zu können.
💶🔙 So funktioniert die Erstattung bei unserem Verzollungsservice:
Da wir die Zollabwicklung komplett für dich übernehmen, entfallen für dich die oben genannten manuellen Schritte an der Grenze! Du bezahlst bei uns zunächst den Kaufpreis inklusive der Verzollungsgebühr. Nach Abschluss des Prozesses überweisen wir dir ganz bequem die Differenz zurück: Die erstattete deutsche Mehrwertsteuer abzüglich der angefallenen Schweizer Einfuhrabgaben (CH-MwSt. und ggf. Zölle).

